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Bericht zum Forum Unternehmensrecht (18.10.2017): Gesellschaftsrechtliche Meldepflichten zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz

Am 18.10.2017 führte das Institut für Unternehmensrecht (IUR) im Rahmen der Reihe Forum Unternehmensrecht eine sehr gut besuchte Vortrags- und Diskussionsveranstaltung über „Gesellschaftsrechtliche Meldepflichten zum Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz“ durch.  Im ersten Teil der Veranstaltung gab Herr Kai Osenbrück, Teamleiter Transparenzregister beim Bundesanzeiger Verlag, einen Überblick über die Grundlagen und die technische Umsetzung des Transparenzregisters. 

Im zweiten Teil erörterte Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Bochmann von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg nach einem vertieften Einblick in die rechtlichen Grundlagen der Meldepflichten einige praxisrelevante Probleme. Im Anschluss entspann sich eine lebhafte Diskussion zwischen den Referenten und dem Publikum, das aus Wirtschaft, Rechtsberatung, Rechtsprechung und Universität zusammengesetzt war.

 

Die Präsentation von Herrn Dr. Bochmann ist hier abrufbar.

 

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