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Submission eines Arbeitspapieres

Nach Erhalt des Arbeitspapiers prüfen Mitarbeiter oder externe Experten des IUR die Arbeit im Hinblick ihre inhaltliche und stilistische Qualität. Eine Annahme unter Änderungsvorbehalt ist möglich.

Anschließend wird das Arbeitspapier entsprechend den Standards des IUR formatiert und in die Website der CBC-RPS eingestellt. Regelmäßig führt die Verbreitung durch das IUR und dessen Partnerinstitutionen zu weiteren Kommentaren und Reaktionen. Das IUR behält sich vor, diese Reaktionen ggf. separat zu veröffentlichen. Ob der Autor darauf reagiert, steht in seinem Ermessen. Regelmäßig empfiehlt sich jedoch die Berücksichtigung konstruktiver Anmerkungen.

Die Veröffentlichungsrechte verbleiben bei den Autoren. Dem IUR wird lediglich ein Nutzungsrecht eingeräumt, das nach einer Annahme der Arbeit durch eine gedruckte Zeitung widerrufbar ist. Beim IUR verbleibt anschließend nur das Recht, die Zusammenfassung (abstract) zu veröffentlichen und darauf hinzuweisen, dass die Arbeit in die Reihe CBC-RPS aufgenommen worden und nunmehr an anderer Stelle veröffentlicht worden ist. Die Autoren verpflichten sich, bei einer nachfolgenden Veröffentlichung ebenfalls auf die vorherige Annahme in die CBC-RPS hinzuweisen.

Durch die Submission erklären die Autoren, dass sie keinerlei Urheberrechte Dritter verletzten und dass das eingereichte Arbeitspapier im ihr eigenes Werk ist.

Bedingungen zur Aufnahme einer Arbeit in die CPC-RPS

Arbeitspapiere sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache einzureichen und müssen Themen aus dem Wirtschafts- oder Steuerrecht behandeln. Dazu gehören nach dem Verständnis des IUR neben dem Gesellschaftsrecht, dem Recht der Rechnungslegung und des Steuerrechts auch Themen, wie Kapitalmarkt-, Investment- und Wettbewerbsrecht oder rechtsökonomische Analysen. Arbeiten zum Handelsrecht und zum Wirtschaftsverwaltungsrecht, sowie Fragen des öffentlichen Rechts mit wirtschaftlichem Bezug sind ebenfalls willkommen.

Arbeitspapiere sollen zwischen 3.000 und 40.000 Worte haben, ohne Fußnoten und sonstige Verweise. Längere Arbeiten bedürfen vorheriger Absprache. Sie sind im Microsoft- Word Format per Email einzureichen. Willkommen sind wissenschaftliche und praktische Arbeiten, die sorgfältig und nach den üblichen Standards recherchiert und ausgearbeitet sind. Sie sollten zumindest den Qualitätsstandards eines Arbeitsentwurfs erreicht haben.

Das bedeutet:

- Die Thesen der Arbeit müssen klar erkennbar sein.

- Sprachliche Fehler sind auf ein Minimum zu reduzieren.

- Der Arbeit muss eine Zusammenfassung von bis zu 300 Worten vorangestellt sein.

- Sämtliche Bezugnahmen der Autoren zu anderen Quellen sind durch Referenzen im Text oder als Fußnote zu dokumentieren. Im Einzelfall mag ein `*`  die Absicht des Autors bekunden, die entsprechende Fußnote noch zu vervollständigen einzufügen.

- Wörtliche Zitate sind ausnahmslos ordnungsgemäß zu dokumentieren und zu zitieren.

Jeder Autor ist für seine Zitatpraxis verantwortlich. Das IUR übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Folgen für Urheberrechtsverletzungen der Autoren (Plagiarismus). Mitarbeiter des IUR behalten sich vor, bei entsprechenden Vorwürfen das entsprechende Arbeitspapier aus der CBC-RPS zu entfernen, unter Angabe der entsprechenden Gründe.

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