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Bericht: Forum Unternehmensrecht am 19.05.2026: Commercial Courts und gesellschaftsrechtliche sowie M&A-Streitigkeiten

Bericht: Forum Unternehmensrecht am 19.05.2026: Commercial Courts und gesellschaftsrechtliche sowie M&A-Streitigkeiten

Am 19.05.2026 hatte das Institut für Unternehmensrecht (IUR) der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu einer weiteren Veranstaltung der Reihe „Forum Unternehmensrecht“ eingeladen. Im Mittelpunkt des Abends standen die durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz geschaffenen Commercial Courts und ihre Bedeutung für gesellschaftsrechtliche sowie M&A-Streitigkeiten. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Wettbewerbs zwischen staatlicher Gerichtsbarkeit und Schiedsverfahren wurde insbesondere der Frage nachgegangen, ob die neuen Commercial Courts den Beginn eines neuen Leitmodells wirtschaftsrechtlicher Streitentscheidung markieren. Zahlreiche Gäste aus Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft folgten der Einladung.

Nach der Begrüßung durch die geschäftsführenden Direktoren des IUR, Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), und Prof. Dr. Thilo Kuntz, LL.M. (University of Chicago), eröffnete VorsRiOLG Dr. Robert Papst, Vorsitzender des Commercial Court-Senats für gesellschaftsrechtliche und Post-M&A-Streitigkeiten am Oberlandesgericht Düsseldorf, den Vortragsabend mit einem Einblick in die Praxis der neuen Spruchkörper (Präsentation). Er stellte die unterschiedlichen Zuständigkeitskonzepte der Commercial Courts vor und berichtete über die Erfahrungen des ersten Jahres. Dabei hob er insbesondere die verfahrensrechtlichen Besonderheiten hervor: den Wegfall der landgerichtlichen Eingangsinstanz, die zulassungsfreie Revision zum Bundesgerichtshof sowie den obligatorischen Organisationstermin, der sich am Case Management internationaler Schiedsverfahren orientiert und zu einer effizienteren Verfahrensführung beitragen soll.

Im anschließenden Impulsreferat nahm Prof. Dr. Nicola Preuß die Commercial Courts aus wissenschaftlicher Perspektive in den Blick (Präsentation). Im Mittelpunkt ihrer Ausführungen stand die Frage, ob das Commercial-Court-Verfahren Modellcharakter für den gesamten deutschen Zivilprozess beanspruchen könne. Dabei arbeitete sie insbesondere das Potenzial einer stärkeren Verfahrensstrukturierung durch Case Management heraus und ordnete die Reform in die Überlegungen zu einem „Zivilprozess der Zukunft“ ein. Zugleich stellte sie die Frage nach dem unabdingbaren Kernbestand der Zivilprozessordnung. Verfahrensgestaltende Vereinbarungen zwischen den Parteien seien bereits heute in weitem Umfang möglich; ihre Grenze bildeten jedoch die rechtsstaatlichen Grundprinzipien des Zivilprozesses.

In der abschließenden Diskussion wurden insbesondere die Reichweite der Parteiautonomie und die Grenzen verfahrensrechtlicher Vereinbarungen erörtert. Zugleich wurde die besondere Effizienz des deutschen Zivilprozesses hervorgehoben, deren Stärken durch die Commercial Courts nicht ersetzt, sondern gezielt weiterentwickelt werden sollen.

Im Text sind die Präsentationen der Referentin sowie des Referenten verlinkt.

Kategorie/n: IUR

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