Die erste Veranstaltung des von Prof. Dr. Ulrich Noack ins Leben gerufenen Forums Unternehmensrecht mit dem Thema „Kapitalaufbringung durch gewerbliche Schutzrechte“, fand insbesondere in der Düsseldorfer Anwaltschaft großen Zuspruch.
Herr Prof. Dr. Noack gab in seinen einleitenden Worten einen Überblick über die bereits erfolgten und für die Zukunft geplanten Aktivitäten des Zentrums für gewerblichen Rechtsschutz. Das Forum Unternehmensrecht ist ein Teilaspekt. Es soll dem gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis sowie der gemeinsamen Diskussion dienen. Aktuelle Fragen aus der Schnittmenge von Gewerblichem Rechtsschutz und Unternehmensrecht sollen gemeinsam erörtert werden.
Die zwei einleitenden Vorträge des Abends hielten zwei Mitarbeiterinnen des Zentrums, Frau Anna Schieble und Frau Jutta Lommatzsch.
Frau Schieble zeigte in ihrem Vortrag mit dem Thema „Biopatente als Sacheinlage“ die Entwicklung der Biotechnologiebranche in Deutschland auf. Sie schilderte die Bedeutung einer kohärenten Patentstrategie für den wirtschaftlichen Erfolg junger Biotech-Firmen und erläuterte das wirtschaftliche Potenzial eines Biopatents an hand eines konkreten Fallbeispiel der US-Biotechfirma Amgen (Patent auf das Gen für Erythropoetin/EPO zum Medikamenten-Bestseller Epogen).
Frau Lommatzsch gab einen Überblick über die formellen Voraussetzungen des GmbHG und des AktG für die Sachgründung und die Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen, welche auch im Falle der Einbringung gewerblicher Schutzrechte zu beachten sind. Sie berücksichtigte aktuelle bzw. in naher Zukunft zu erwartende Gesetzesänderungen, nämlich das am 01.08.2001 in Kraft getretenen Formvorschriftenanpassungsgesetz, das noch dieses Jahr in Kraft tretende ErJuKoG, die Schulrechtsreform, sowie den Referentenentwurf des Transparenz- und Publizitätsgesetzes vom 26.11.2001.
Als Hauptredner konnten Herr Dr. Lucas van Randenborgh von der KPMG Treuhand & Goerdeler GmbH und Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Christoph Küppers von der Kanzlei Lovells Boesebeck Droste gewonnen werden. Herr Dr. van Randenborg beschäftigte sich mit der „Sacheinlagefähigkeit von Gewerblichen Schutzrechten und Lizenzen“. Er klärte zunächst den gesetzlich nicht definierten Begriff der „Einlage“, erläuterte deren Funktion und zeigte die generellen Kriterien der Einlagefähigkeit auf. Anschließend übertrug er die herausgearbeiteten Gesichtspunkte auf gewerbliche Schutzrechte, das Know-how und schwerpunktmäßig auf Lizenzen. Es handelt sich um einen Unterfall der sehr umstrittenen Einlagefähigkeit obligatorischer Nutzungsrechte.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den Vortrag von Herrn Dr. Küppers mit dem Titel „Ansatz und Bewertung von gewerblichen Schutzrechten in Handels- und Steuerbilanz“. Herr Dr. Küppers stellte zunächst das Aktivierungsverbot für unentgeltlich erworbene immaterielle Rechte, insbesondere bei eigener Entwicklung von Patenten, in der Handels- und Steuerbilanz dar. Durch den Verkauf solcher Eigenentwicklungen an andere Rechtsträger kann dieser sie jedoch als entgeltlichen Erwerb bilanzieren, so dass diese Regelung leicht umgangen werden kann. Dies ist vor allem für Unternehmensgruppen relevant. Für Einlagen, bei denen immer der Tauschgedanke zugrunde liegt, gilt das Aktivierungsverbot nicht. Es erfolgte sodann eine Auseinandersetzung mit der „verdeckten Sacheinlage“ sowie mit einer „zeitlich begrenzten Lizenz“. Abschließend ging Herr Dr. Küppers darauf ein, inwieweit Rückstellungen wegen Verletzung fremder Patent-, Urheber- oder ähnlicher Schutzrechte zulässig sind.
Nach den Vorträgen nutzen die Zuhörer die Gelegenheit zur Einbringung eigener Gedanken und Erfahrungen. Unter anderem wurde über das „Adidas-Urteil“ des BGH aus dem vergangenen Jahr diskutiert. Bei dem im Anschluss stattfindenden kleinen Umtrunk durfte natürlich das Altbier nicht fehlen.
Bericht von Dr. Jutta Lommatzsch