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Kommende Veranstaltungen

Forum Unternehmensrecht: Aufteilung und Abzug gemischter Aufwendungen im Einkommensteuerrecht

IUR

Die 7. Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Düsseldorfer Vereinigung für Steuerrecht e.V. fand in Kooperation mit dem Institut für Unternehmensrecht (IUR) zu Beginn des Sommersemesters 2010 am 22. April 2010 zum Thema:

 

„Aufteilung und Abzug gemischter Aufwendungen im Einkommensteuerrecht
nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs“

 

statt. Zu unserer großen Freude konnten wir den Präsidenten des Bundesfinanzhofs Dr. h.c. Wolfgang Spindler dafür gewinnen, zu dem bahnbrechenden Rechtsprechungswechsel des BFH durch Beschluss des Großen Senats vom 21.9.2009 (GrS 1/06; „Abschied vom allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbot“) zu referieren.



Vor einem großen Auditorium gab Herr Dr. Spindler nach einer kurzen Einleitung einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Aufteilungs- und Abzugsverbot. Im Anschluss hieran zeigte er die maßgebenden Erwägungen für die Rechtsprechungsänderung des Großen Senats auf. Hierbei wies er darauf hin, dass das objektive Nettoprinzip den Abzug des beruflich veranlassten Teils von Reisekosten gebiete, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG einer Aufteilung von gemischt veranlassten Reisekosten nicht entgegenstehe und weder der Grundsatz der Praktikabilität noch das Gebot der Rechtsprechungskontinuität an einer Aufteilung von Reisekosten hindere.

An die Stelle des bisherigen Aufteilungs- und Abzugsverbotes setzt der Große Senat, gerade mit Blick auf die nachhaltige Kritik in Wissenschaft und Praxis, nunmehr ein generelles Aufteilungsgebot. Herr Spindler machte deutlich, dass diese Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Großen Senats aus den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts keine neue Erfindung sei, sondern vielmehr die Rückkehr zu der Aufteilung gemischter Aufwendungen, die bereits in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und zuvor des Preußischen Oberverwaltungsgerichts angelegt war. Der Große Senat habe sich nicht nur mit einer weiteren Ausnahme für den Bereich Reisekosten begnügt, sondern grundlegend aus dem objektiven Nettoprinzip nunmehr ein Aufteilungsgebot entnommen.

Allerdings ist weiterhin kein Abzug von Aufwendungen bei untergeordneter beruflicher Veranlassung  zulässig. Des Weiteren erfolgt keine Aufteilung bei untrennbarem Ineinandergreifen gemischt veranlasster Aufwendungen sowie kein Abzug von unverzichtbaren Aufwendungen für die Lebensführung. Als Konsequenz des Beschlusses des Großen Senats hinsichtlich der Abziehbarkeit von Reisekosten ist der Aufteilungsmaßstab grundsätzlich der jeweilige Zeitanteil. Verfahrensrechtlich dürfen sich die Finanzgerichte jedoch nicht allein auf die Aussage des Steuerpflichtigen stützen. Dieser hat nämlich die berufliche Veranlassung nachzuweisen. Ist eine exakte Einteilung in einen beruflichen und privaten Teil nicht möglich, hat dieser gegebenenfalls im Schätzungswege zu erfolgen.

In der anschließend von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen moderierten lebhaften Diskussion ging es insbesondere um die praktischen Auswirkungen des Beschlusses für Steuerpflichtige, die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte. Während die Finanzgerichtspraxis angesichts der Aktualität des Beschlusses noch keine Erfahrungswerte dem neuen Aufteilungsgebot gewonnen hat, beschäftigen die Beratungspraxis vor allen Dingen die Konsequenzen für die Einnahmeseite.



 

Der Präsident des BFH misst dem Beschluss des Großen Senats auf lange Sicht streitschlichtende Wirkung hinsichtlich des lang umstrittenen Themas „Aufteilung und Abzug gemischter Aufwendungen im Einkommensteuerrecht“ bei. Allerdings sei hierzu ein „gebotenes Augenmaß“ und ein „verantwortungsvoller Umgang“ mit der Materie seitens der Finanzämter und der Steuerpflichtigen vonnöten.

Zum Abschluss der Diskussion dankte Prof. Drüen dem Präsidenten des BFH, dass er in seinem engagierten Vortrag nicht nur eindrucksvoll den Rechtsprechungswechsel dargestellt und begründet hat, sondern auch die Konsequenzen der neuen Rechtsprechung aufgezeigt hat.

Veranstaltungsdetails

22.04.2010, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr

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Forum Unternehmensrecht: Aufteilung und Abzug gemischter Aufwendungen im Einkommensteuerrecht

IUR Forum Unternehmensrecht

Die 7. Vortrags- und Diskussionsveranstaltung der Düsseldorfer Vereinigung für Steuerrecht e.V. fand in Kooperation mit dem Institut für Unternehmensrecht (IUR) zu Beginn des Sommersemesters 2010 am 22. April 2010 zum Thema:

 

„Aufteilung und Abzug gemischter Aufwendungen im Einkommensteuerrecht
nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs“

 

statt. Zu unserer großen Freude konnten wir den Präsidenten des Bundesfinanzhofs Dr. h.c. Wolfgang Spindler dafür gewinnen, zu dem bahnbrechenden Rechtsprechungswechsel des BFH durch Beschluss des Großen Senats vom 21.9.2009 (GrS 1/06; „Abschied vom allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbot“) zu referieren.



Vor einem großen Auditorium gab Herr Dr. Spindler nach einer kurzen Einleitung einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Aufteilungs- und Abzugsverbot. Im Anschluss hieran zeigte er die maßgebenden Erwägungen für die Rechtsprechungsänderung des Großen Senats auf. Hierbei wies er darauf hin, dass das objektive Nettoprinzip den Abzug des beruflich veranlassten Teils von Reisekosten gebiete, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG einer Aufteilung von gemischt veranlassten Reisekosten nicht entgegenstehe und weder der Grundsatz der Praktikabilität noch das Gebot der Rechtsprechungskontinuität an einer Aufteilung von Reisekosten hindere.

An die Stelle des bisherigen Aufteilungs- und Abzugsverbotes setzt der Große Senat, gerade mit Blick auf die nachhaltige Kritik in Wissenschaft und Praxis, nunmehr ein generelles Aufteilungsgebot. Herr Spindler machte deutlich, dass diese Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des Großen Senats aus den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts keine neue Erfindung sei, sondern vielmehr die Rückkehr zu der Aufteilung gemischter Aufwendungen, die bereits in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und zuvor des Preußischen Oberverwaltungsgerichts angelegt war. Der Große Senat habe sich nicht nur mit einer weiteren Ausnahme für den Bereich Reisekosten begnügt, sondern grundlegend aus dem objektiven Nettoprinzip nunmehr ein Aufteilungsgebot entnommen.

Allerdings ist weiterhin kein Abzug von Aufwendungen bei untergeordneter beruflicher Veranlassung  zulässig. Des Weiteren erfolgt keine Aufteilung bei untrennbarem Ineinandergreifen gemischt veranlasster Aufwendungen sowie kein Abzug von unverzichtbaren Aufwendungen für die Lebensführung. Als Konsequenz des Beschlusses des Großen Senats hinsichtlich der Abziehbarkeit von Reisekosten ist der Aufteilungsmaßstab grundsätzlich der jeweilige Zeitanteil. Verfahrensrechtlich dürfen sich die Finanzgerichte jedoch nicht allein auf die Aussage des Steuerpflichtigen stützen. Dieser hat nämlich die berufliche Veranlassung nachzuweisen. Ist eine exakte Einteilung in einen beruflichen und privaten Teil nicht möglich, hat dieser gegebenenfalls im Schätzungswege zu erfolgen.

In der anschließend von Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen moderierten lebhaften Diskussion ging es insbesondere um die praktischen Auswirkungen des Beschlusses für Steuerpflichtige, die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte. Während die Finanzgerichtspraxis angesichts der Aktualität des Beschlusses noch keine Erfahrungswerte dem neuen Aufteilungsgebot gewonnen hat, beschäftigen die Beratungspraxis vor allen Dingen die Konsequenzen für die Einnahmeseite.



 

Der Präsident des BFH misst dem Beschluss des Großen Senats auf lange Sicht streitschlichtende Wirkung hinsichtlich des lang umstrittenen Themas „Aufteilung und Abzug gemischter Aufwendungen im Einkommensteuerrecht“ bei. Allerdings sei hierzu ein „gebotenes Augenmaß“ und ein „verantwortungsvoller Umgang“ mit der Materie seitens der Finanzämter und der Steuerpflichtigen vonnöten.

Zum Abschluss der Diskussion dankte Prof. Drüen dem Präsidenten des BFH, dass er in seinem engagierten Vortrag nicht nur eindrucksvoll den Rechtsprechungswechsel dargestellt und begründet hat, sondern auch die Konsequenzen der neuen Rechtsprechung aufgezeigt hat.

Veranstaltungsdetails

22.04.2010, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr
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