Zum Inhalt springenZur Suche springen

Kommende Veranstaltungen

Forum Unternehmensrecht: Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der EU

IUR

Die 7. Veranstaltung des von Prof. Dr. Ulrich Noack geleiteten Forums Unternehmensrecht stand im Zeichen des Europäischen Gesellschaftsrechts. Die zahlreich erschienenen und interessierten Zuhörer erhielten einen spannenden und hoch aktuellen Überblick über die breite Palette der Vorhaben der Europäischen Kommission im Gesellschaftsrecht. Frau Rechtsanwältin Dr. Silja Maul, welche als National Expert in der EU-Kommission die aktuellen Entwicklungen unmittelbar mitgestaltet, stellte nach einer kurzen Beschreibung ihrer Tätigkeit in Brüssel den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance vor. Der Aktionsplan (abrufbar unter http://www.jura.uni-duesseldorf.de/dozenten/noack/com-corporategov_de.pdf ), wurde am 21.05.2003 durch die Europäische Kommission angenommen. In großem Umfang werden hier die Vorschläge der "hochrangigen Expertengruppe auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts" umgesetzt. Die Maßnahmen gehen Hand in Hand mit der Stärkung der Abschlussprüfung durch die 8. Richtlinie (hier besteht ebenfalls ein Aktionsplan vom 21.05.2003), die Vereinheitlichung der Rechnungslegung durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der IAS und die Übernahmerichtlinie.

Das Strategiepapier differenziert zwischen kurzfristigen, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Die Mittel der Umsetzung variieren von unverbindlichen Empfehlungen bis zu bindenden Richtlinien. Frau Dr. Maul begann ihre Ausführungen mit Beantwortung der Frage nach dem "Warum?" der Reformen. Nach weltweiten prominenten Unternehmenszusammenbrüchen soll das Vertrauen der Anleger wieder gestärkt werden. Das Zusammenwachsen der Kapitalmärkte sowie die Mobilität der Unternehmen werden gefördert. Neben der Vereinheitlichung sollen Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Das Kernstück der Reformen zum Europäischen Gesellschaftsrechts betrifft die Coporate Governance. Frau Dr. Maul ging auf folgende Gesichtspunkte ein: Verpflichtung zu einem jährlichen Corporate Governance-Statement; Einrichtung bzw. Stärkung von Audit Committees; Bezüge der Organmitglieder, Verantwortlichkeit der Organmitglieder, Unternehmensverfassung, Stärkung der Aktionärsrechte, Steigerung der Transparenz, Offenlegung der Rolle von institutionellen Anlegern und schließlich die Koordinierung der Corporate Governance Kodizes. Vorgesehen sind im Aktionsplan des Weiteren Maßnahmen zur Kapitalaufbringung und -erhaltung ("SLIM Plus Konzept"). Zunächst ist die Modernisierung der 2. Richtlinie geplant. In einem zweiten Stadium soll eine Studie zu einem alternativen Konzept durchgeführt werden. Der Aktionsplan betrifft zudem Unternehmensumstrukturierungen (insb. Richtlinie zur Verschmelzung), Rahmenregelungen zum Konzern und neue Rechtsformen (insb. EPG- Zweckmäßigkeitskeitsstudie ist in Auftrag gegeben). Auch der Sarbanes-Oxley Act blieb nicht unerwähnt. Interessant für die Zuhörer war insbesondere, dass Frau Dr. Maul bei den einzelnen Gesichtspunkten des Aktionsplanes die Akzeptanzprobleme der verschiedenen Mitgliedsstaaten aufzeigte.

Anschließend kommentierte Rechtsanwalt Dr. Dieter Leuering, Shearman & Sterling, Düsseldorf/Frankfurt in seinem Beitrag einzelne Gesichtspunkte des Aktionsplanes. Als Ausgangspunkt seiner Überlegungen wählte er das Ziel der Maßnahmen: die Schaffung integrierter höchst organisierter Kapitalmärkte. Höchste Organisation bedeutet Standardisierung.
Zu einer Standardisierung wird es nach Ansicht von Dr. Leuering auch auf lange Sicht bei der Organisationsverfassung kommen. Bei der vorgesehenen Einräumung eines Wahlrechts zwischen Dualistischem und Monistischem System wird sich aufgrund der Wirkung der Marktkräfte ein System durchsetzen. Soweit es kein einheitliches europäisches Gesellschaftsrecht gibt, hält Dr. Leuering zumindest eine Aufklärung über die Unterschiede für erforderlich. Als positives Beispiel für eine derartige Information führte er die an die Aktionäre ausgegebenen Unterlagen bei der Fusion Daimler Chrysler im Jahr 1998 an.
Des Weiteren setzte sich Dr. Leuering mit der - seiner Ansicht nach recht willkürlichen - 10 %-Grenze beim Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 AktG auseinander. In diesem Zusammenhang ging er auch kritisch auf das Verbot der financial assistance nach § 71 a I AktG sowie die Problematik des Leveraged Buyout ein.

Die anschließende lebhafte Diskussion war durch Beiträge und Fragen derjenigen, die sich in ihrer täglichen Praxis mit grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten auseinandersetzen, geprägt. Neben steuerrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Gesichtspunkten sowie Anregungen zur Besetzung des geplanten Audit Committees wurde auch das aktuelle Urteil des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften - "Inspire Art" - angesprochen, welches im Mittelpunkt der nächsten Veranstaltung des "Forums Unternehmensrecht" Anfang 2004 stehen wird. Frau Dr. Maul musste einräumen, dass hier der EuGH die Kommission "überrannt" hat.
Die letzte Frage galt dem Stand der Übernahmerichtlinie - nach wie besteht keine Einigkeit hinsichtlich der erlaubten Abwehrmaßnahmen.

Wissenschaft, Praxis und Studenten werden gespannt verfolgen, ob und wie - und natürlich auch wann -es Brüssel gelingen wird, das vorgestellte breit gefächerte Programm umzusetzen und damit das Europäische Gesellschaftsrecht entscheidend zu harmonisieren und zu modernisieren.

Veranstaltungsdetails

06.11.2003, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr

Vergangene Veranstaltungen

Forum Unternehmensrecht: Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der EU

IUR Forum Unternehmensrecht

Die 7. Veranstaltung des von Prof. Dr. Ulrich Noack geleiteten Forums Unternehmensrecht stand im Zeichen des Europäischen Gesellschaftsrechts. Die zahlreich erschienenen und interessierten Zuhörer erhielten einen spannenden und hoch aktuellen Überblick über die breite Palette der Vorhaben der Europäischen Kommission im Gesellschaftsrecht. Frau Rechtsanwältin Dr. Silja Maul, welche als National Expert in der EU-Kommission die aktuellen Entwicklungen unmittelbar mitgestaltet, stellte nach einer kurzen Beschreibung ihrer Tätigkeit in Brüssel den Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance vor. Der Aktionsplan (abrufbar unter http://www.jura.uni-duesseldorf.de/dozenten/noack/com-corporategov_de.pdf ), wurde am 21.05.2003 durch die Europäische Kommission angenommen. In großem Umfang werden hier die Vorschläge der "hochrangigen Expertengruppe auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts" umgesetzt. Die Maßnahmen gehen Hand in Hand mit der Stärkung der Abschlussprüfung durch die 8. Richtlinie (hier besteht ebenfalls ein Aktionsplan vom 21.05.2003), die Vereinheitlichung der Rechnungslegung durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der IAS und die Übernahmerichtlinie.

Das Strategiepapier differenziert zwischen kurzfristigen, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Die Mittel der Umsetzung variieren von unverbindlichen Empfehlungen bis zu bindenden Richtlinien. Frau Dr. Maul begann ihre Ausführungen mit Beantwortung der Frage nach dem "Warum?" der Reformen. Nach weltweiten prominenten Unternehmenszusammenbrüchen soll das Vertrauen der Anleger wieder gestärkt werden. Das Zusammenwachsen der Kapitalmärkte sowie die Mobilität der Unternehmen werden gefördert. Neben der Vereinheitlichung sollen Modernisierungsmaßnahmen erfolgen. Das Kernstück der Reformen zum Europäischen Gesellschaftsrechts betrifft die Coporate Governance. Frau Dr. Maul ging auf folgende Gesichtspunkte ein: Verpflichtung zu einem jährlichen Corporate Governance-Statement; Einrichtung bzw. Stärkung von Audit Committees; Bezüge der Organmitglieder, Verantwortlichkeit der Organmitglieder, Unternehmensverfassung, Stärkung der Aktionärsrechte, Steigerung der Transparenz, Offenlegung der Rolle von institutionellen Anlegern und schließlich die Koordinierung der Corporate Governance Kodizes. Vorgesehen sind im Aktionsplan des Weiteren Maßnahmen zur Kapitalaufbringung und -erhaltung ("SLIM Plus Konzept"). Zunächst ist die Modernisierung der 2. Richtlinie geplant. In einem zweiten Stadium soll eine Studie zu einem alternativen Konzept durchgeführt werden. Der Aktionsplan betrifft zudem Unternehmensumstrukturierungen (insb. Richtlinie zur Verschmelzung), Rahmenregelungen zum Konzern und neue Rechtsformen (insb. EPG- Zweckmäßigkeitskeitsstudie ist in Auftrag gegeben). Auch der Sarbanes-Oxley Act blieb nicht unerwähnt. Interessant für die Zuhörer war insbesondere, dass Frau Dr. Maul bei den einzelnen Gesichtspunkten des Aktionsplanes die Akzeptanzprobleme der verschiedenen Mitgliedsstaaten aufzeigte.

Anschließend kommentierte Rechtsanwalt Dr. Dieter Leuering, Shearman & Sterling, Düsseldorf/Frankfurt in seinem Beitrag einzelne Gesichtspunkte des Aktionsplanes. Als Ausgangspunkt seiner Überlegungen wählte er das Ziel der Maßnahmen: die Schaffung integrierter höchst organisierter Kapitalmärkte. Höchste Organisation bedeutet Standardisierung.
Zu einer Standardisierung wird es nach Ansicht von Dr. Leuering auch auf lange Sicht bei der Organisationsverfassung kommen. Bei der vorgesehenen Einräumung eines Wahlrechts zwischen Dualistischem und Monistischem System wird sich aufgrund der Wirkung der Marktkräfte ein System durchsetzen. Soweit es kein einheitliches europäisches Gesellschaftsrecht gibt, hält Dr. Leuering zumindest eine Aufklärung über die Unterschiede für erforderlich. Als positives Beispiel für eine derartige Information führte er die an die Aktionäre ausgegebenen Unterlagen bei der Fusion Daimler Chrysler im Jahr 1998 an.
Des Weiteren setzte sich Dr. Leuering mit der - seiner Ansicht nach recht willkürlichen - 10 %-Grenze beim Rückerwerb eigener Aktien nach § 71 AktG auseinander. In diesem Zusammenhang ging er auch kritisch auf das Verbot der financial assistance nach § 71 a I AktG sowie die Problematik des Leveraged Buyout ein.

Die anschließende lebhafte Diskussion war durch Beiträge und Fragen derjenigen, die sich in ihrer täglichen Praxis mit grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten auseinandersetzen, geprägt. Neben steuerrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Gesichtspunkten sowie Anregungen zur Besetzung des geplanten Audit Committees wurde auch das aktuelle Urteil des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften - "Inspire Art" - angesprochen, welches im Mittelpunkt der nächsten Veranstaltung des "Forums Unternehmensrecht" Anfang 2004 stehen wird. Frau Dr. Maul musste einräumen, dass hier der EuGH die Kommission "überrannt" hat.
Die letzte Frage galt dem Stand der Übernahmerichtlinie - nach wie besteht keine Einigkeit hinsichtlich der erlaubten Abwehrmaßnahmen.

Wissenschaft, Praxis und Studenten werden gespannt verfolgen, ob und wie - und natürlich auch wann -es Brüssel gelingen wird, das vorgestellte breit gefächerte Programm umzusetzen und damit das Europäische Gesellschaftsrecht entscheidend zu harmonisieren und zu modernisieren.

Veranstaltungsdetails

06.11.2003, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr
Verantwortlichkeit: