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Bericht: Rückblick 2021 und Ausblick auf die Tätigkeiten des Instituts für Unternehmensrecht

Seit seiner Gründung im Jahr 2005 forscht das Institut für Unternehmensrecht (IUR) auf den Gebieten des Gesellschafts-, Rechnungslegungs-, Steuer- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich des Kartellrechts, des Steuerrechts und des Insolvenz- und Sanierungsrechts wurden in den letzten Jahren zwar eigenständige Institute an der Fakultät gegründet, jedoch bleibt die Zusammenarbeit eng. Als Kompetenzzentrum bündelt das IUR die unternehmensrechtlichen Forschungsaktivitäten der Düsseldorfer Juristischen Fakultät und widmet sich der Aus- und Weiterbildung in der gesamten Breite des Unternehmensrechts. Einen besonderen Stellenwert nimmt das Zusammenwirken von Wissenschaft und Praxis ein. Dabei bauen die Tätigkeiten des IUR auf zwei Säulen auf.

Eine Säule sind die Vortragsveranstaltungen. Sowohl der Aus- und Weiterbildung als auch dem Gedankenaustausch mit Praktikern in Unternehmen, Kanzleien und Gerichten dienen mehrere Veranstaltungsreihen.

Die Veranstaltungsreihe Forum Unternehmensrecht dient dem regelmäßigen Austausch zu aktuellen Themen. Beispielhaft zu nennen sind etwa zwei Veranstaltungen im Jahr 2019 zur Modernisierung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und dem Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle, die das IUR in Zusammenarbeit mit dem Institut für Kartellrecht veranstaltete. Eine Veranstaltung am 26. April 2022 widmete sich der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts mit Vorträgen zur Entwicklung und Grundzügen des MoPeG, der Öffnung des Rechts der Personenhandelsgesellschaften für freie Berufe und der bilanz- und steuerrechtlichen Folgen der Rechtsfähigkeit der GbR. Das Forum Unternehmensrecht am 28. Juni 2022 wird die Digitalisierung im Gesellschaftsrecht behandeln mit Vorträgen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur virtuellen Haupt- und Gesellschafterversammlung nach künftiger Rechtslage.

Die Rheinische Gesellschaftsrechtskonferenz ist eine Veranstaltungsreihe, die das IUR gemeinsam mit dem Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln und dem Institut für für Handels- und Wirtschaftsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn veranstaltet. Der Austragungsort wechselt turnusmäßig zwischen den Kooperationspartnern. Gegenstand der 15. Rheinischen Gesellschaftsrechtskonferenz in Düsseldorf im Jahr 2019 waren Grund- und Einzelfragen des öffentlichen Unternehmens.

Eine weitere Kooperation mit dem Institut für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln, dem Zentrum Familienunternehmen der Bucerius Law School und der Sozietät Flick Gocke Schaumburg hat für das Jahr 2022 die Veranstaltungsreihe „Herausforderungen der Nachhaltigkeitsgesetzgebung (ESG) für Familienunternehmen und Mittelstand“ hervorgebracht. Die Themen reichen von der „Nachhaltigkeit in der Corporate Governance von Familienunternehmen“ über die „Lieferketten-Compliance“ und das „Corporate Sustainability Reporting“ bis hin zur „Forderung nachhaltigen Wirtschaftens von Kapitalgebern und Sustainable Finance“.

Zum Lehrangebot des IUR zählt schließlich die Summer School on European Business Law (SSEBL). Die jährlich im Haus der Universität stattfindende SSEBL ist auf zwei Wochen angelegt und richtet sich an deutsche wie internationale Studierende, Graduierte und junge Praktiker. Das 40-stündige Kursprogramm konzentriert sich auf die drei Themenbereiche Corporate, Restructuring und Competion mit ihren europarechtlichen Bezügen. Die Dozenten aus Wissenschaft und Praxis behandeln u. a. Themen wie „European Corporate Law“, „Shareholder Activism“, „Reorganisation and Restrucuring“, „Competition Economics“ oder „IP and Antitrust Law“. Zudem bestehen Lehrkooperationen mit der Reichman University in Israel sowie der Tilburg University in den Niederlanden. In der Folge sind israelische und niederländische Studenten sowie Dozenten zu Gast in Düsseldorf. Während im Jahr 2021 anstelle der SSEBL eine Virtuelle Konferenz mit Teilnehmern aus Israel, den Niederlanden, Südafrika und Deutschland stattfand, wird die SSEBL vom 4. bis 15. Juli 2022 wieder als zweiwöchige Präsenzveranstaltung stattfinden.

Als zweite Säule treten neben die Vortragsveranstaltungen die Forschungsaktivitäten der Düsseldorfer Juristischen Fakultät im Bereich des Unternehmensrechts, die das IUR als unternehmensrechtliches Kompetenzzentrum bündelt. Hervorzuheben sind die Forschungsaktivitäten der Lehstühle der (geschäftsführenden) Direktoren des IUR, Prof. Dr. Ulrich Noack und Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale).

Der Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Ulrich Noack forscht auf den Gebieten des Gesellschafts-, Kapitalmarkts-, Handels- und Insolvenzrechts sowie im Bürgerlichen Recht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Herausforderungen der Digitalisierung gelegt wird. Beispielhaft zu nennen sind die wissenschaftlichen Beiträge von Herrn Prof. Dr. Ulrich Noackauf dem Feld der Digitialisierung des Gesellschaftsrechts: „Fragen über Fragen … in der virtuellen Hauptversammlung“, in FS Heidel, 2021, S. 307-328; „Noch Fragen? Ja, auch in der virtuellen Hauptversammlung!, NZG 2021, 110; „Künstliche Intelligenz und die Unternehmensleitung“ in: FS Windbichler, 2020, S. 947-962. Die gesamte Breite des Unternehmensrechts decken zudem die Forschungsaktivitäten der Mitarbeiter des Lehrstuhls ab. Besonders hervorzuheben sind die Publikationen von Frau Dr. Julia Kraft, LL.M. (KU Leuven) und von Frau Dr. Lisa Guntermann. So ist Frau Dr. Julia Kraft, LL.M. (KU Leuven) u.a. Mitherausgeberin eines Lehrbuchs zum Umwandlungsrecht und Autorin mehrerer Beiträge in Handbüchern zum Gesellschaftsrecht. Ebenso publiziert Frau Dr. Lisa Guntermann u.a. zu Themen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen der Digitalisierung; zu nennen sind etwa die Beiträge „Non Fungible Token als Herausforderung für das Sachenrecht“, in: Rdi 2022, 200-208; „Der Referentenentwurf zur virtuellen Hauptversammlung 2.0, in: ZIP 2022, 781-789; „Self-Tender Offer und Delisting“, in: NZG 2021, 1621-1628. Hinzu kommen die von Herrn Prof. Dr. Ulrich Noack betreuten Dissertationen, die ebenfalls die gesamte Bandbreite des Unternehmensrechts abbilden. Als Auswahl zu nennen sind etwa die Arbeiten von Dr. Christian Kottsieper, „Die Modifikation der Vertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers“ (2019), Dr. Carolin Pockrandt, „Digitaler Nachlass – Die Übergangsfähigkeit und -weise digitaler Daten unter Berücksichtigung der Rechte Dritter“ (2020), Dr. Constanze Mühleisen, „Treuhand an GmbH-Geschäftsanteilen“ (2021), Dr. Charlotte Weber, „Digitalisierung im Gesellschaftsrecht – Die elektronische Gründung von Kapitalgesellschaften nach dem EU-Company Law Package“ (2021) und Dr. Florian Klose, „Proxy Solicitation – Zulässigkeit, Rahmenbedingungen, Mittel und Grenzen des organisierten Einwerbens von Stimmrechtsvollmachten durch (Publikums-) Aktiengesellschaften und (aktivistische) Aktionäre“ (2022).

Der Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) forscht auf den Gebieten des deutschen und internationalen Unternehmens-, Wirtschafts- und Kartellrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts mit Schwerpunkten im Handels-, Gesellschafts- und Kartellrecht. Beispielhaft zu nennen sind die wissenschaftlichen Beiträge von Herrn Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und auf dem Schnittfeld zwischen dem Gesellschafts- und Kartellrecht: „Auskunftsverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungspflicht“, in: NZG 2019, 1326-1333 [zusammen mit Billerbeck], „Haftung für Einlagepflichten und Erwerb des Geschäftsanteils: das Verhältnis von § 16 Abs. 2 und § 22 Abs. 4 GmbHG“, in: FS Seibert, 2019, 435-448; „Erwerb eigener Anteile durch die GmbH und Saldotheorie“, in: FS K. Schmidt, 2019, 625-640 [zusammen mit Hauser]; „Verwaltungsgesellschaftsrecht – Eine Neubetrachtung unter umgekehrtem Vorzeichen“, in: FS Krieger, 2020, S. 465-474; „Berichte an die öffentliche Hand im Aktienrecht – zur Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung der §§ 394, 395 AktG“, in FS Grunewald, 2021, S. 445-464 [zusammen mit Hauser]; „Die Haftung der wirtschaftlichen Einheit“, NZKart 2021, 651-659 (Teil 1) und NZKart 2022, 14-19 (Teil 2) [jeweils zusammen mit Otto]. Hinzu kommen die von Herrn Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) betreuten Dissertationen, die ebenfalls die gesamte Bandbreite des Unternehmensrechts widerspiegeln. Als Auswahl zu nennen sind etwa die Arbeiten von Dr. Jana Trapp, „Die Maßgeblichkeit des Gesellschaftswohls für die Bestellung und Tätigkeit des gerichtlich bestellten Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 2 Satz 1 AktG“ (2019), Dr. Larissa Schildgen, „Rechtsfähigkeit des Unternehmens im Unionswettbewerbsrecht – zugleich eine Näherung an den Begriff der Rechtsfähigkeit im Unionsrecht“ (2019) und Dr. Robert Billerbeck, „Anfechtbare Beschlüsse, Zustandekommen – Wirksamkeit – Wirkungen“ (2022).

Auch künftig wird das IUR die unternehmensrechtlichen Forschungsaktivitäten der Düsseldorfer Juristischen Fakultät bündeln und sich der Aus- und Weiterbildung in der gesamten Breite des Unternehmensrechts widmen. Dabei werden die bereits beschrittenen Pfade weiter verfolgt: Ein starker Fokus wird unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Ulrich Noack auf die Herausforderungen der Digitalisierung für das Unternehmensrecht gelegt. Ferner wird unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale) gemeinsam mit dem Institut für Kartellrecht das Schnittfeld zwischen Gesellschafts- und Kartellrecht in den Blick genommen. Zudem sollen verstärkt Neuerungen durch Gesetzgebungsvorhaben und – novellen erforscht werden, wie etwa die Auswirkungen des am 1.1.2024 in Kraft tretenden MoPeG. Prof. Dr. Ulrich Noack wird die Arbeit des Instituts auch nach seiner Emeritierung zum Ende des Sommersemesters 2022 weiter bereichern. Sein Nachfolger, Prof. Dr. Thilo Kuntz, wird weitere Akzente setzen.

Der (zukünftige) Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Thilo Kuntz, LL.M. (Chicago) forscht auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts mit Schwerpunkten im allgemeinen Vertragsrecht, im Schadens- und Haftungsrecht, im Kapitalgesellschaftsrecht einschließlich der Schnittstellen zum Insolvenzrecht sowie in der Rechtstheorie. Als Schnittstellengebiete liegen Venture Capital und das Recht der Interessenwahrungsverhältnisse („Fiduciary Law“) im Blickfeld. Die Forschung basiert auf einer internationalen und interdisziplinären Ausrichtung. Diese soll in den nächsten Jahren u.a. durch die Veranstaltung internationaler Konferenzen verstärkt werden und dem IUR sowie der Juristischen Fakultät der HHU noch mehr Sichtbarkeit verschaffen, insbesondere im Verhältnis zu den USA. In der Diskussion für die Jahre 2023 bis 2025 stehen derzeit u.a. die Gastgeberschaft für den „International Fiduciary Law Workshop“ sowie die Veranstaltung mehrerer internationaler Konferenzen, überwiegend gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen verschiedener US-Fakultäten, z. B. zu „Tort Law and Corporate Law“ sowie zu Fragen der Corporate Governance. Herr Prof. Dr. Thilo Kuntz, LL.M. (Chicago) ist zudem alleiniger Herausgeber des für 2023 geplanten „Research Handbook on Environmental, Social, and Corporate Governance“ bei Edward Elgar in der international erfolgreichen Reihe „Research Handbooks in Corporate Law and Governance“.

Das IUR dankt seiner Vielzahl von Förderern für die großzügige Unterstützung seiner Arbeit. Zu nennen sind hier neben vielen anderen insbesondere die Eheleute Prof. Dr. Bettina Seibert und Prof. Dr. Ulrich Seibert sowie die von Prof. Dr. Carsten Peter Claussen ins Leben gerufene Unternehmensrecht-Stiftung.

Kategorie/n: Fakultät und Institute, IUR

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