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Kommende Veranstaltungen

Forum Unternehmensrecht: Bilanzkontrolle

IUR

Mit der Gründung des Instituts für Unternehmensrecht sind die wissenschaftlichen Aktivitäten des von Prof. Dr. Johanna Hey, Prof. Dr. Ulrich Noack, und Prof. Dr. Ulrich Prinz geleiteten Forums Unternehmensrecht in Richtung des Rechts der Rechnungslegung ausgeweitet worden. Nach der gut besuchten Veranstaltung zum Bilanzrecht im Oktober letzten Jahres fand auch die zweite Veranstaltung aus diesem Bereich zur "Bilanzkontrolle" vor sehr gut gefüllten Rängen statt. Die Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensjuristen, Richter und Studenten folgten mit viel Interesse den zwei Vorträgen der beiden Referenten WP/StB Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer (Düsseldorf) und WB/StB/RA Dr. Welf Müller, Linklaters Oppenhoff und Rädler (Frankfurt).

Das Thema des Vortrags von Herrn Prof. Dr. Naumann lautete "Institutionelle Rahmenbedingungen und Implikationen des neuen deutschen Enforcementverfahrens im europäischen Kontext". Einleitend ging Prof. Dr. Naumann auf die Ziele und Bedeutung des Enforcement ein und schilderte das deutsche Enforcement-System vor dem Inkrafttreten des Bilanzkontrollgesetz vom 15.12.2004. Sodann gab er einen gelungenen Überblick über die zwei Stufen des neuen - durch das BilKoG eingeführten – Enforcementverfahrens. Im Rahmen der ersten privatrechtlichen Stufe erfolgt eine Überprüfung der Abschlüsse durch die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die Mitwirkung der Unternehmen ist hier rein freiwillig. Er zeigte auf, in welchen Fällen die Prüfstelle tätig wird und welche Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen. Interessant für die Zuhörer war auch der Überblick über den Aufbau der Prüfstelle. Im Rahmen der zweiten, öffentlich-rechtlichen Stufe findet eine Überprüfung durch die BaFin statt. Ihr stehen eigene Auskunfts-, Informations- und Einsichtsrechte zu. Im Falle der formellen Feststellung der Fehlerhaftigkeit und der Anordnung der Bekanntmachung der Fehlerfeststellung hat das Unternehmen eine Beschwerdemöglichkeit vor dem OLG Frankfurt am Main.

Im weiteren Verlauf seines Vortrags zeigte Prof. Dr. Naumann das Verhältnis des Enforcement zu den aktienrechtlichen Schutzinstrumenten und zur Wirtschaftsprüferaufsicht auf. Schließlich stellte er die Europäischen Dimensionen des Enforcement dar. Insgesamt habe die Reform Deutschland von einem „Entwicklungsland“ auf das Niveau "entwickelter" Kapitalmarktländer gehoben.

Weitere Einzelheiten des Vortrags von Herrn Prof. Dr. Naumann können sie seiner Präsentation entnehmen.

Herr Dr. Welf Müller trug vor zum Thema "Die Bewertung des neuen zweistufigen Enforcementverfahrens (Bilanzkontrolle) aus der Sicht des Rechtsberaters". Er begann mit Vorbemerkungen zur "Privatisierung" in der ersten Stufe des Verfahrens und zur "Kapitalmarktbezogenheit". Sodann setzte sich Dr. Müller kritisch mit folgendem "Sammelsurium sich aufdrängender Fragen" auseinander: Zunächst ging er auf die Tatsache ein, dass "jeder Dritte" der DPR einen Hinweis zum Tätigwerden geben kann. Sodann beschäftigte er sich mit der Regelung des § 342 b Abs. 2 S. 4 HGB, welche vorschreibt, dass auch bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften die Prüfung unterbleibt, wenn offensichtlich kein öffentliches Interesse an der Prüfung besteht. Nächster Gesichtspunkt war das Aufgreifungshindernis des § 342 b Abs. 3 HGB. Diese Regelung hält Dr. Müller für nicht vollständig durchdacht. Nicht ganz unproblematisch sei auch die Rechtsnatur der Entscheidung der Prüfstelle. Jedenfalls entfaltet sie Bindungswirkung für beide Teile. Dies gilt auch für Folgebilanzen. Die beiden letzten Gesichtspunkte des Vortrags von Dr. Müller wurden auch in der anschließenden Diskussion aufgegriffen und in den zahlreichen Wortbeiträgen durchaus kontrovers beurteilt. Zum einen stellte Dr. Müller die Frage, ob das Unternehmen vorab Auskünfte verlangen kann, um ein Enforcementverfahren zu vermeiden. Er hält derartige Vorabanfragen für nicht unzulässig. Schließlich sprach er die Rolle des Abschlußprüfers an. Ist er letztlich der "arme Teufel"? Er ist betroffen, aber formal am Verfahren nicht beteiligt. Ihm gegenüber haben die Entscheidungen keine Bindungswirkung, aber eine starke Indizwirkung.

 

Lebhafte Diskussion im Anschluss an die Vorträge

Weitere Themenkomplexe der lebhaften Diskussion waren die Europäische Dimension, die Finanzierung der Prüfstelle, die Frage nach der Richtigkeit der "Privatisierung" auf der ersten Stufe des Verfahrens sowie die letztlich wohl eher zu verneinende Frage, ob durch das neue Enforcementverfahren Bilanzskandale verhindert werden können.

Die nächsten Veranstaltungen des Forums Unternehmensrechts sind schon geplant: Mitte April wird eine Veranstaltung zur "Unternehmenssteuerreform" stattfinden, bei der u.a. Frau Prof. Dr. Johanna Hey vortragen wird. Mitte Juni wird ein Abend zur "Umwandlung über die Grenzen – Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie" folgen. Als Referent konnte bereits Herr Ministerialrat Dr. Hans-Werner Neye, Referatsleiter Bundesministerium der Justiz, Berlin gewonnen werden. Einladungen werden rechtzeitig verschickt.

Sofern Sie gerne in unseren Verteiler neu aufgenommen werden möchten, schicken Sie doch bitte eine E-Mail an .

Bericht verfasst von Dr. Jutta Lommatzsch

Veranstaltungsdetails

01.02.2006, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr

Vergangene Veranstaltungen

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IUR Forum Unternehmensrecht

Mit der Gründung des Instituts für Unternehmensrecht sind die wissenschaftlichen Aktivitäten des von Prof. Dr. Johanna Hey, Prof. Dr. Ulrich Noack, und Prof. Dr. Ulrich Prinz geleiteten Forums Unternehmensrecht in Richtung des Rechts der Rechnungslegung ausgeweitet worden. Nach der gut besuchten Veranstaltung zum Bilanzrecht im Oktober letzten Jahres fand auch die zweite Veranstaltung aus diesem Bereich zur "Bilanzkontrolle" vor sehr gut gefüllten Rängen statt. Die Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensjuristen, Richter und Studenten folgten mit viel Interesse den zwei Vorträgen der beiden Referenten WP/StB Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer (Düsseldorf) und WB/StB/RA Dr. Welf Müller, Linklaters Oppenhoff und Rädler (Frankfurt).

Das Thema des Vortrags von Herrn Prof. Dr. Naumann lautete "Institutionelle Rahmenbedingungen und Implikationen des neuen deutschen Enforcementverfahrens im europäischen Kontext". Einleitend ging Prof. Dr. Naumann auf die Ziele und Bedeutung des Enforcement ein und schilderte das deutsche Enforcement-System vor dem Inkrafttreten des Bilanzkontrollgesetz vom 15.12.2004. Sodann gab er einen gelungenen Überblick über die zwei Stufen des neuen - durch das BilKoG eingeführten – Enforcementverfahrens. Im Rahmen der ersten privatrechtlichen Stufe erfolgt eine Überprüfung der Abschlüsse durch die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Die Mitwirkung der Unternehmen ist hier rein freiwillig. Er zeigte auf, in welchen Fällen die Prüfstelle tätig wird und welche Maßnahmen ihr zur Verfügung stehen. Interessant für die Zuhörer war auch der Überblick über den Aufbau der Prüfstelle. Im Rahmen der zweiten, öffentlich-rechtlichen Stufe findet eine Überprüfung durch die BaFin statt. Ihr stehen eigene Auskunfts-, Informations- und Einsichtsrechte zu. Im Falle der formellen Feststellung der Fehlerhaftigkeit und der Anordnung der Bekanntmachung der Fehlerfeststellung hat das Unternehmen eine Beschwerdemöglichkeit vor dem OLG Frankfurt am Main.

Im weiteren Verlauf seines Vortrags zeigte Prof. Dr. Naumann das Verhältnis des Enforcement zu den aktienrechtlichen Schutzinstrumenten und zur Wirtschaftsprüferaufsicht auf. Schließlich stellte er die Europäischen Dimensionen des Enforcement dar. Insgesamt habe die Reform Deutschland von einem „Entwicklungsland“ auf das Niveau "entwickelter" Kapitalmarktländer gehoben.

Weitere Einzelheiten des Vortrags von Herrn Prof. Dr. Naumann können sie seiner Präsentation entnehmen.

Herr Dr. Welf Müller trug vor zum Thema "Die Bewertung des neuen zweistufigen Enforcementverfahrens (Bilanzkontrolle) aus der Sicht des Rechtsberaters". Er begann mit Vorbemerkungen zur "Privatisierung" in der ersten Stufe des Verfahrens und zur "Kapitalmarktbezogenheit". Sodann setzte sich Dr. Müller kritisch mit folgendem "Sammelsurium sich aufdrängender Fragen" auseinander: Zunächst ging er auf die Tatsache ein, dass "jeder Dritte" der DPR einen Hinweis zum Tätigwerden geben kann. Sodann beschäftigte er sich mit der Regelung des § 342 b Abs. 2 S. 4 HGB, welche vorschreibt, dass auch bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften die Prüfung unterbleibt, wenn offensichtlich kein öffentliches Interesse an der Prüfung besteht. Nächster Gesichtspunkt war das Aufgreifungshindernis des § 342 b Abs. 3 HGB. Diese Regelung hält Dr. Müller für nicht vollständig durchdacht. Nicht ganz unproblematisch sei auch die Rechtsnatur der Entscheidung der Prüfstelle. Jedenfalls entfaltet sie Bindungswirkung für beide Teile. Dies gilt auch für Folgebilanzen. Die beiden letzten Gesichtspunkte des Vortrags von Dr. Müller wurden auch in der anschließenden Diskussion aufgegriffen und in den zahlreichen Wortbeiträgen durchaus kontrovers beurteilt. Zum einen stellte Dr. Müller die Frage, ob das Unternehmen vorab Auskünfte verlangen kann, um ein Enforcementverfahren zu vermeiden. Er hält derartige Vorabanfragen für nicht unzulässig. Schließlich sprach er die Rolle des Abschlußprüfers an. Ist er letztlich der "arme Teufel"? Er ist betroffen, aber formal am Verfahren nicht beteiligt. Ihm gegenüber haben die Entscheidungen keine Bindungswirkung, aber eine starke Indizwirkung.

 

Lebhafte Diskussion im Anschluss an die Vorträge

Weitere Themenkomplexe der lebhaften Diskussion waren die Europäische Dimension, die Finanzierung der Prüfstelle, die Frage nach der Richtigkeit der "Privatisierung" auf der ersten Stufe des Verfahrens sowie die letztlich wohl eher zu verneinende Frage, ob durch das neue Enforcementverfahren Bilanzskandale verhindert werden können.

Die nächsten Veranstaltungen des Forums Unternehmensrechts sind schon geplant: Mitte April wird eine Veranstaltung zur "Unternehmenssteuerreform" stattfinden, bei der u.a. Frau Prof. Dr. Johanna Hey vortragen wird. Mitte Juni wird ein Abend zur "Umwandlung über die Grenzen – Umsetzung der Verschmelzungsrichtlinie" folgen. Als Referent konnte bereits Herr Ministerialrat Dr. Hans-Werner Neye, Referatsleiter Bundesministerium der Justiz, Berlin gewonnen werden. Einladungen werden rechtzeitig verschickt.

Sofern Sie gerne in unseren Verteiler neu aufgenommen werden möchten, schicken Sie doch bitte eine E-Mail an .

Bericht verfasst von Dr. Jutta Lommatzsch

Veranstaltungsdetails

01.02.2006, 18:00 Uhr - 21:00 Uhr
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